Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Datteln e.V. findest du hier .
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In den Lehrplänen der Grundschulen aber auch auf vielen weiterführenden Schulen und pädagogischen Einrichtungen steht das Schwimmenlernen und die Ausbildung von Schwimmtechniken an wichtiger Stelle. Schwimmen fördert die Motorik, die Leistungsfähigkeit und vor allem gibt das Schwimmenlernen den Kindern die Sicherheit sich im und am Wasser aufzuhalten und mit den damit verbundenen Gefahren umzugehen.
In Nordrhein Westfalen gibt es einen Erlass, der die „Sicherheit im Schulsport“ regelt und auch Vorgaben für die Lehrkräfte im Schwimmunterricht macht. Lehrkräfte müssen jederzeit rettungsfähig sein und das auch nachweisen können. Nach dem Erwerb der Rettungsfähigkeit muss diese spätestens nach 4 Jahren durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Auffrischungskurs erneut gegenüber der Schulleitung nachgewiesen werden („Auffrischung der Rettungsfähigkeit“).
Für Lehrkräfte und Übungsleiter werden bei uns spezielle Kurse zum Nachweis der Allgemeinen Rettungsfähigkeit angeboten. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Sport- oder Spielangebote im Wasser anbieten und durchführen.
!!!Achtung!!!
Bei offenen, nicht beaufsichtigten Gewässern müssen die Leistungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber erbracht und nachgewiesen werden.
Es gibt bis auf die Teilnahmegebühr und die vorherige Anmeldung keine weiteren Anforderungen.
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, beträgt 60 Euro pro Teilnehmer/in und enthält alle Nebenkosten (Gebühren für Schwimmbadnutzung etc.).
“Kleine“ und “Allgemeine“ Rettungsfähigkeit
Es gibt zwei Arten der Rettungsfähigkeit, die sogenannte „Kleine Rettungsfähigkeit“ für Bäder mit einer Wassertiefe bis 135 cm und die „Allgemeine Rettungsfähigkeit für Bäder mit einer Wassertiefe über 135 cm. Sie unterscheiden sich wesentlich in den Anforderungen.
Allgemeine Inhalte
Theoretischer Teil:
Praktischer Teil:
Zu erbringen sind...
Die genauen Prüfungsbedingungen sind weiter unten zu finden.
„Kleine Rettungsfähigkeit“ für Lehrkräfte an Schulen
Wassertiefe bis 1,35 m
Beim Schwimmen und Baden unter Anleitung und Aufsichtsverantwortung der Lehrkraft in Bädern bis zu einer Wassertiefe von 1,35 m mit und ohne sonstige Badaufsicht muss die Lehrkraft mindestens folgende Nachweise erbringen:
Deutscher Schwimmpass Bronze
und
„Allgemeine Rettungsfähigkeit“ für Lehrkräfte an Schulen
Wassertiefe über 1,35 m
Beim Schwimmen und Baden unter Anleitung und Aufsichtsverantwortung der Lehrkraft
muss sie entweder
die Rettungsfähigkeit entsprechend der Anforderungen der Vorgaben der DPO für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Bronze bei den Schwimmsport treibenden Verbänden (z.B. DLRG, DRK, ASB, Schwimmverband NRW) oder bei einer der Bezirksregierungen nachgewiesen haben
oder
die Anforderungen für den Deutschen Schwimmpass Bronze nachweisen und gleichzeitig
Offene Gewässer
Beim Schwimmen und Baden in offenen nicht beaufsichtigten Gewässern10 muss die Aufsicht führende Lehrkraft:
Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Besitz des Deutschen Schwimmpasses Bronze sein oder den Nachweis erbracht haben, als sichere Schwimmer/sichere Schwimmerinnen eingestuft werden zu können (siehe Definition „sicher SchwimmenKönnen unter Kapitel 3.2).
An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.
Den kompletten Erlass findest du hier.
Wenn du Interesse an einem Schwimmerkurs für dich oder dein Kind hast, dann melde dich bei uns. Entweder per Mail oder noch einfacher über unser Kontaktformular.
Mit der App könnt ihr euch auf eure nächste Theorieprüfung vorbereiten. Ihr könnt euch im im freien Üben wie mit einem Karteikasten vorbereiten und euren Fortschritt beim Lernen verfolgen. Wenn ihr bereit seid, könnt ihr euer Wissen anhand einer Prüfungssimulation testen.
(Alle Apps der DLRG stehen kostenfrei zur Verfügung)
Alternativ kann das Quiz auch im Webbrowser aufgerufen werden.
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist für den Erwerb eines DRSA Silber/Gold vorgeschrieben. Aber auch außerhalb des Rettungsschwimmens ist es von Vorteil, die Grundlagen der Erste-Hilfe zu beherschen. Wir bieten regelmäßig Kurse an.
Nimm auch du an einem Teil!
Anstelle des Nachweises der Rettungsfähigkeit können natürlich auch die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen als Nachweis genutzt werden, wenn die letzte (Wiederholungs-) Prüfung nicht älter als 4 Jahre ist. Auch das kannst du hier machen!
Sind noch Fragen offen geblieben oder ist etwas unklar? Dann schau nochmal in unser FAQ rein. Viele Fragen haben wir schon da beantwortet und es kommen noch weitere Fragen hinzu.
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