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Speziell für Lehrkräfte – aber nicht nur für Lehrer

Nachweis der Allgemeine Rettungsfähigkeit

In den Lehrplänen der Grundschulen aber auch auf vielen weiterführenden Schulen und pädagogischen Einrichtungen steht das Schwimmenlernen und die Ausbildung von Schwimmtechniken an wichtiger Stelle. Schwimmen fördert die Motorik, die Leistungsfähigkeit und vor allem gibt das Schwimmenlernen den Kindern die Sicherheit sich im und am Wasser aufzuhalten und mit den damit verbundenen Gefahren umzugehen.

In Nordrhein Westfalen gibt es einen Erlass, der die „Sicherheit im Schulsport“ regelt und auch Vorgaben für die Lehrkräfte im Schwimmunterricht macht. Lehrkräfte müssen jederzeit rettungsfähig sein und das auch nachweisen können. Nach dem Erwerb der Rettungsfähigkeit muss diese spätestens nach 4 Jahren durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Auffrischungskurs erneut gegenüber der Schulleitung nachgewiesen werden („Auffrischung der Rettungsfähigkeit“).

Für Lehrkräfte und Übungsleiter werden bei uns spezielle Kurse zum Nachweis der Allgemeinen Rettungsfähigkeit angeboten. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Sport- oder Spielangebote im Wasser anbieten und durchführen.

!!!Achtung!!!
Bei offenen, nicht beaufsichtigten Gewässern müssen die Leistungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber erbracht und nachgewiesen werden.

 

Es gibt bis auf die Teilnahmegebühr und die vorherige Anmeldung keine weiteren Anforderungen.

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, beträgt 60 Euro pro Teilnehmer/in und enthält alle Nebenkosten (Gebühren für Schwimmbadnutzung etc.).

“Kleine“ und “Allgemeine“ Rettungsfähigkeit

Es gibt zwei Arten der Rettungsfähigkeit, die sogenannte „Kleine Rettungsfähigkeit“ für Bäder mit einer Wassertiefe bis 135 cm und die „Allgemeine Rettungsfähigkeit für Bäder mit einer Wassertiefe über 135 cm. Sie unterscheiden sich wesentlich in den Anforderungen.

Allgemeine Inhalte

Theoretischer Teil:

  • Ertrinkungs- und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Kreislaufstillstand/ HLW (einschließlich Demonstration des AED entsprechend „Sicherheitsförderung im Schulsport“)


Praktischer Teil:

  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
  • Demonstration der schwimmerischen Fähigkeiten

Zu erbringen sind...

  • ...der Nachweis der, nach dem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, festgelegten schwimmerischen Fähigkeiten und,
  • ...die Abfrage/Prüfung der theoretischen Inhalte.

Die genauen Prüfungsbedingungen sind weiter unten zu finden.

Die Prüfung

Rettungsfähigkeit (Gemäß Kultusministererlass)

 

„Kleine Rettungsfähigkeit“ für Lehrkräfte an Schulen
Wassertiefe bis 1,35 m

Beim Schwimmen und Baden unter Anleitung und Aufsichtsverantwortung der Lehrkraft in Bädern bis zu einer Wassertiefe von 1,35 m mit und ohne sonstige Badaufsicht muss die Lehrkraft mindestens folgende Nachweise erbringen:

Deutscher Schwimmpass Bronze

und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

 

„Allgemeine Rettungsfähigkeit“ für Lehrkräfte an Schulen
Wassertiefe über 1,35 m

Beim Schwimmen und Baden unter Anleitung und Aufsichtsverantwortung der Lehrkraft

  • in Bädern mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m mit und ohne sonstige Badaufsicht,
  • an Schwimm- und Badeplätzen an beaufsichtigten offenen Gewässern,
  • bei Schulfahrten mit durch Dienstleister fremdangeleiteten wassersportlichen Inhalten, bei denen die Lehrkraft nur die Aufsichtsverantwortung trägt

muss sie entweder

die Rettungsfähigkeit entsprechend der Anforderungen der Vorgaben der DPO für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Bronze bei den Schwimmsport treibenden Verbänden (z.B. DLRG, DRK, ASB, Schwimmverband NRW) oder bei einer der Bezirksregierungen nachgewiesen haben

oder

die Anforderungen für den Deutschen Schwimmpass Bronze nachweisen und gleichzeitig

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).

 

Offene Gewässer

Beim Schwimmen und Baden in offenen nicht beaufsichtigten Gewässern10 muss die Aufsicht führende Lehrkraft:

  • die Bedingungen entsprechend der Vorgaben des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Silber bei der DLRG, dem DRK, dem ASB, dem Schwimmverband NRW oder einer der Bezirksregierungen nachgewiesen haben und
  • die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen (siehe Pkt. 1.2) sowie die Badestellen nach einer Risikoabschätzung zur Nutzung freigeben.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Besitz des Deutschen Schwimmpasses Bronze sein oder den Nachweis erbracht haben, als sichere Schwimmer/sichere Schwimmerinnen eingestuft werden zu können (siehe Definition „sicher SchwimmenKönnen unter Kapitel 3.2).

An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.


Den kompletten Erlass findest du hier.

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Wenn du Interesse an einem Schwimmerkurs für dich oder dein Kind hast, dann melde dich bei uns. Entweder per Mail oder noch einfacher über unser Kontaktformular.

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Die beste Vorbereitung

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Ein Erste-Hilfe-Kurs ist für den Erwerb eines DRSA Silber/Gold vorgeschrieben. Aber auch außerhalb des Rettungsschwimmens ist es von Vorteil, die Grundlagen der Erste-Hilfe zu beherschen. Wir bieten regelmäßig Kurse an.

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Zu den Kursen
Bereich EH

eh@datteln.dlrg.de

Dies ist zu beachten

Wichtige Hinweise

  • Die Rettungsfähigkeit kann auch innerhalb des Nachqualifi- zierungssystems für Lehrkräfte (QUEGS) ohne Fakultas Sport neu erworben werden. Das heißt, man muss nicht Sportlehrer sein, um Aufsicht beim Schwimmunterricht ausüben zu dürfen.
  • Anstelle des Nachweises der Rettungsfähigkeit können natürlich auch die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen als Nachweis genutzt werden, wenn die letzte (Wiederholungs-) Prüfung nicht älter als 4 Jahre ist. Auch das kannst du hier machen!

Hast du noch Fragen?

Vielleicht haben wir die schon beantwortet!

Sind noch Fragen offen geblieben oder ist etwas unklar? Dann schau nochmal in unser FAQ rein. Viele Fragen haben wir schon da beantwortet und es kommen noch weitere Fragen hinzu.

Zum FAQ
Fachbereich Schwimmen

rettungsschwimmen@datteln.dlrg.de

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