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Die gesetzlichen Vertreter

Der Vorsitz

Genau wie jeder andere Verein muss auch die DLRG OG Datteln e. V. einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Dies ist in § 26 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) und in unserer Satzung festgelegt.

In unserer Ortsgruppe gibt es eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Beide sind einzeln vertretungsberechtigt. Die Vorsitzenden werden ebenso wie die weiteren Vorstandsmitglieder alle drei Jahre durch die Ortsgruppentagung gewählt.

Die Aufgaben der Vorsitzenden reichen von repräsentativen bis hin zu organisatorischen Tätigkeiten.

Der Vorsitz...

  • ...gewährleistet die Einhaltung der Satzung
  • ...repräsentiert den Verein nach Innen und Außen
  • ...beruft Versammlungen ein und leitet diese
  • ...vermittelt zwischen den Mitgliedern und der Öffentlichkeit (als Bindeglied)
  • ...vertritt den Verein bei Ämtern und Behörden
  • ...ist Bindeglied zu Verbänden und Dachorganisationen
  • ...ist zuständig für die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen und Sitzungen
  • ...ist für die Beschaffung von Geldern verantwortlich (z.B. durch Spenden, Sponsoring, Stiftungen oder Zuschüsse)

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